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AG Essen, 24.09.2002 - 82 VI 693/2001, 82 VI 693/01 |
Zitiervorschläge
AG Essen, Entscheidung vom 24.09.2002 - 82 VI 693/2001, 82 VI 693/01 (https://dejure.org/2002,27558)
AG Essen, Entscheidung vom 24. September 2002 - 82 VI 693/2001, 82 VI 693/01 (https://dejure.org/2002,27558)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1937; 2069; 2070 Abs. 2; 2353
Zur Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbeneinsetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen, 24.09.2002 - 82 VI 693/2001, 82 VI 693/01
- LG Essen, 04.02.2003 - 7 T 726/02
- OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01
Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben
Auszug aus AG Essen, 24.09.2002 - 82 VI 693/01
Das Gericht schließt sich insoweit der Auffassung des BGH ( NJW 2002, 1126 = DNotZ 2002, 661 ) an. - BGH, 07.02.2003 - V ZR 42/02
Anspruch des Verkäufers auf Rückübertragung eines Grundstücks
Auszug aus AG Essen, 24.09.2002 - 82 VI 693/01
Die §§ 1904 Abs. 2 und 1906 Abs. 5 sind die Ausnahme und nicht auf sonstige Angelegenheiten übertragbar; vgl. hierzu jüngst Neuhausen, RNotZ 2003, 157, 180 ff. 28 Baumann/Hartmann, DNotZ 2000, 594, 602.29 So schon vor der BGH Entscheidung Baumann/Hartmann, DNotZ 2000, 594, 602, 615 und Taupitz, a. a. O., A 129, IX 4; ebenfalls für eine entsprechende Anwendung der BGH-Entscheidung auf Bevollmächtigte, DNotI-Report 2003, 76 . - BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93
Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament
Auszug aus AG Essen, 24.09.2002 - 82 VI 693/01
Dieses habe in seiner bisherigen Rechtsprechung angenommen, auch wenn testierende Eheleute, die ihr gemeinsames Kind bindend als Schlusserben eines Berliner Testamentes einsetzen, eine Ersatzerbfolge nicht bedacht haben, erstrecke sich bei Wegfall des eingesetzten Schlusserben vor dem Tod des überlebenden Ehegatten die Bindungswirkung aus § 2270 Abs. 2 BGB auf die gemäß § 2069 BGB als Ersatzerben berufenden Abkömmlinge (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 251, 253 ff.) Sodann zitiert der BGH die Gegenansicht aus der Literatur, wonach nach § 2270 Abs. 2 BGB tatbestandlich voraussetze, dass eine Verfügung zu Gunsten einer Verwandten oder sonst nahe stehenden Person getroffen sei; nur soweit sich dies aus dem Text des Testamentes oder seiner Auslegung ergebe, komme Wechselbezüglichkeit in Betracht; auf den Fall RNotZ 2003, Heft 5 des § 2069 BGB beziehe sich die Regel des § 2270 Abs. 2 BGB jedoch nicht. - LG Essen, 14.11.2002 - 7 T 304/02
Namensänderung der Partnerschaftsgesellschaft
Auszug aus AG Essen, 24.09.2002 - 82 VI 693/01
4. Handels-/Gesellschaftsrecht - Namensänderung der Partnerschaftsgesellschaft (LG Essen, Beschluss vom 14.11.2002 - 7 T 304/02 - mitgeteilt von Notar Dr. Görgens, Jüchen - s. a. Kurzbeitrag Hartmann - in diesem Heft, S. 250) PartGG § 2 HGB §§ 18; 24 Scheiden mehrere Partner aus der Partnerschaft aus und ist nur einer mit der Fortführung seines Namens einverstanden, so ist dennoch keine Neubildung des Part.
- OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15
Auslegung eines Testaments mit Ersatzschlusserbenregelung
Denn die allein anhand der gesetzlichen Auslegungsregel gefundene Ersatzerbenstellung wird von der Wechselbezüglichkeitsvermutung in § 2270 Abs. 2 BGB nicht erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2002 - IV ZB 20/01, Juris; OLG München, Beschluss vom 20. April 2010 - 31 Wx 83/09, Juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 24. September 2002 - 82 VI 693/01, Juris).